Der Kirchengemeinderat ist das Vollzugsorgan der Kirchengemeindeversammlung. Die Kirchengemeindeversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Kirchengemeinderates – in einer Zahl von 7, 9 oder 12 Mitgliedern – je nach Kategorie der Gemeinde, sowie zwei bis vier stellvertretende Mitglieder. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates und die stellvertretenden Mitglieder müssen volljährig sein. Sie werden auf vier Jahre gewählt unter den Gläubigen, die regelmässig zur Kirche kommen, ein beispielhaft christliches Leben führen, sich der Respekts der Gemeinde erfreuen und nicht strafrechtlich verurteilt oder bestraft worden sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und können wiedergewählt werden. Der Ortspfarrer als Vorsitzender sowie die anderen Priester und Diakone im aktiven Dienst der Kirchengemeinde wie auch der Sänger (Kantor, Lehrer) der Kirchengemeinde sind ex officio Mitglieder des Kirchengemeinderates mit Stimmrecht.
Im Laufe der Jahre hatte der Kirchengemeinderat 3, 5, 7 oder 9 Mitglieder. Heutzutage zählt der Kirchengemeinderat 9 Mitglieder, zusammen mit dem Pfarrer. Zum ersten Kirchengemeinderat zählten Herr Ing. P. Constantinescu, Ing. G. Băran, Florica Ianich, I. Weber-Grancea und R. Vitcu. Herr Ing. C. Popescu war für mehrere Mandate Mitglied des Rates und hat durch seine reiche Erfahrung an allen Aktivitäten der Kirchengemeinde im ersten 20 Jahren der Existenz der Gemeinde teilgenommen, sowie die Herren Prof. Alexandru Nicu und Ing. Marinescu in den letzten 20 Jahren. Der jetzige Kirchengemeinderat besteht aus der folgenden Personen: Ing. Silviu Marinescu, Prof. Alexandru Dan Nicu, Dr. Marin Mangri, Ing. Radu Velea, Ing. Cantemir Palasanu, Dr. Vlad Hutanu, Liz. theol. Ciprian Munteanu, Mircea Bucșă, Pfr. Alexandru Nan (Vorsteher) und Pfr. Dr. Mircea Basarab als Berater.